Immobilie verkaufen und mit lebenslangem Wohnrecht weiter wohnen. Klingt verlockend, aber was muss beachtet werden und stimmen die Rechnungen?Hausverkauf mit Wohnrecht: attraktiv aber nicht ganz ohne

Schätzungsweise jeder zweite Rentner lebt im eigenen Heim, eigentlich eine gute Vorsorge. Und trotzdem: Bei vielen reicht das Geld im Alter nicht, um sich auch als Rentner noch etwas zu erlauben oder um nötige Reparaturen am Haus vornehmen zu lassen. Viele Senioren wünschen sich mehr finanzielle Unabhängigkeit. Für sie ist die Leibrente ein interessantes Modell.

Es gibt verschiedene Anbieter, die Immobilien von Senioren kaufen und diese weiterhin mietfrei darin wohnen lassen. So hat ein Paar aus Berlin-Frohnau ihr Haus an die Deutsche Leibrenten AG verkauft. Dass die beiden jetzt nicht mehr die Eigentümer sind, stört sie nicht: „Man ist aber der Nutzer. Man denkt nicht jeden Tag, wenn ich die Immobilie nutze, dass die mir nicht gehört“, sagt Heinz B.

Wer länger lebt, bekommt weniger

Den Wert der Immobilie bekommen die beiden ausgezahlt, abzüglich einer Gebühr für lebenslanges Wohnrecht. Die Höhe dieser Gebühr hängt davon ab, wie viele Jahre Lebenserwartung die Hausverkäufer noch haben. Das heißt: Die Senioren müssen sich damit auseinandersetzen, wann sie sterben. Oft wird hier die Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes als Vergleichswert benutzt. Je länger die restliche Lebenserwartung, desto höher ist die Gebühr für das lebenslange Wohnrecht. Deshalb sprechen einige von einer Wette auf den Tod.

Weil das Paar das Haus noch nicht abbezahlt hat, wird – neben der Gebühr – der fehlende Betrag zusätzlich berechnet. Die Endsumme überweist die Deutsche Leibrenten AG in monatlichen Raten an die beiden. Erst nach ihrem Tod kann das Unternehmen über das Haus verfügen – dessen Wert bis dahin eventuell noch steigt.

Modell mit Tücken

Verträge mit Leibrenten gehen allerdings nicht immer gut aus. Es gibt Menschen, die ihr gesamtes Eigentum durch einen Leibrenten-Vertrag verloren haben. Zwar hat die Leibrente ihre Finanzen für einige Jahre aufgebessert. Aber: Dann mussten die Senioren das Haus doch vollständig verkaufen und ausziehen.

Ein grundsätzliches Problem der Leibrente ist, dass sie auf einem Schätzwert basiert: der Lebenserwartung. Was aber, wenn die Eheleute länger leben? Müssen sie dann Gebühren zurückzahlen? Wo geht die restliche Leibrente hin, wenn beide eher sterben als eingeplant? Und was passiert, wenn der Käufer insolvent wird? Experten empfehlen, sich für diese Fälle abzusichern. Rentenzahlung und Wohnrecht – „die müssen ganz wichtig an erster Stelle im Grundbuch sein“, betont die Berliner Anwältin Julia Laumann. Betroffene sollten auf Kleinigkeiten im Vertrag achten und den Anbieter genau prüfen.

Wichtige Details

Mindestlaufzeit

Vereinbaren Sie unbedingt eine Mindestlaufzeit für die monatliche Leibrente. Das ist wichtig, wenn Sie eher sterben als geplant. Für diesen Fall können Sie eine Person angeben, die die restliche Rente dann kassiert. Häufig sind es die eigenen Erben, wie zum Beispiel die Kinder.

Im Grundbuch eintragen

Tragen Sie ihr Wohnrecht und die Rentenzahlung im Grundbuch ein. Damit ist abgesichert, dass die Zahlung und das Wohnrecht weiterhin bestehen, wenn ein Ehepartner stirbt. „Diese Rentenzahlung müsste als Reallast im Grundbuch gesichert sein. Ganz wichtig ist auch, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Die müssen ganz wichtig an erster Stelle im Grundbuch sein“, erklärt die Berliner Anwältin Julia Laumann.

Rückkaufrecht

Vereinbaren Sie ein Rückkaufrecht, falls der Käufer insolvent geht. Tragen Sie dieses Recht für beide Ehepartner ein, sodass kein Risiko besteht, den Wert des Hauses zu verlieren.

Individuelle Bedürfnisse in einem notariellen Vertrag festhalten

Es ist sehr sinnvoll, individuelle Bedürfnisse in einem notariellen Vertrag festzuhalten. Zum Beispiel für den Fall, dass Sie in ein Pflegeheim ziehen müssen. Sie können sich im Voraus vertraglich zusichern lassen, dass sie das Haus dann gegebenenfalls vermieten dürften.

Ein anderes Beispiel: Am Haus werden große Instandhaltungen fällig, wie die Fällung eines kranken Baumes. Sie können vereinbaren, dass der neue Eigentümer dafür aufkommt, und Sie nur Kleinreparaturen bis zu 400 Euro jährlich tragen müssen.

Nießbrauchrecht

Bei dem Anbieter HausplusRente erhält ein Senior ein Nießbrauchrecht anstelle des Wohnrechts. „Das Nießbrauchrecht ist rechtlich gleichgestellt mit dem Eigentum. Das heißt, Nießbrauch im Grundbuch eingetragen, ist ein garantiertes Recht. Ich bleibe wirtschaftlicher Eigentümer“, erkärt Otto Kiebler von HausplusRente. Das bedeutet, man dürfte Mieteinnahmen mit der Immobilie erzielen, falls man nicht mehr selber darin wohnen kann. Und zwar ohne, dass man das vorher vertraglich geregelt hat. Das könnte unter Umständen ein Vorteil gegenüber einem Angebot mit bloßem Wohnrecht sein.

Wichtig: Bei einem Nießbrauchrecht müssen Sie unbedingt vertraglich regeln, wer für die Instandhaltung des Hauses aufkommt.

Hier können Sie sich informieren

Es gibt verschiedene Unternehmen, die eine Leibrente anbieten. Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG  ist einer von bisher nur wenigen Anbietern auf dem Markt. Daneben gibt es auch noch die Möglichkeit, das Haus über eine Stiftung, wie die Stiftung Liebenau zu verrenten. Interessant für Menschen, die nach dem Tod noch etwas fürs Gemeinwohl tun wollen. Denn Erträge, die das Haus erwirtschaftet, kommen der Stiftung zugute und nicht einem Investor.

Ein weiterer Anbieter ist HausplusRente. Er tritt als Vermittler auf zwischen Hausverkäufer und Investor. Hier erhält der Hausverkäufer meist eine Einmalzahlung und ein sogenanntes lebenslanges Nießbrauchrecht.

Unser Fazit

Egal, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden, sprechen Sie vor dem Hausverkauf unbedingt mit Ihren Erben. Denn die haben keinen Anspruch mehr auf das Haus. Die Leibrente ist zwar noch nicht so sehr verbreitet, aber für viele Situationen im Alter ein interessantes Modell. „Sie müssen sich allerdings wichtige Dinge zusichern lassen“, betont Super.Markt-Finanzexperte Gerald Meyer. Irene und Heinz B. haben sich abgesichert. Falls sie beide früher sterben als geplant, geht die restliche Leibrente an Ihre Tochter.

Alternative Modelle

Die Verbraucherzentrale hat Alternativen zur Leibrente zusammengefasst.  

Quelle: RBB Sendung: Super.Markt, 18.02.2019, 20:15 und  https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/02/leibrente-rente-alter-geld-hausverkauf.html von Vanessa Reske

Lebenslanges Wohnrecht? Tipp von Fahl Immobilien

Da es um IHR größtes Vermögen geht, fragen Sie einen unabhängigen Immobilienexperten der sich auskennt und lassen Sie sich beraten welche alternativen Möglichkeiten es in Ihrer individuellen Situation gibt.    

Wenn Sie bereits einen Vertrag über lebenslanges Wohnrecht vorliegen haben, lassen Sie Ihn vor Vertragsabschluss rechtlich prüfen und von einem Experten für Wertermittlung von Immobilien nachrechnen und erklären.

 

Gerne helfe ich Ihnen dabei , sprechen Sie mich an unter 03341 3038037.